Hier geht es zu den Statuten des Sporting Club Schaffhausen. Diese wurden zuletzt 2023 revidiert und im Zuge der Generalversammlung vom 27. November 2023 so genehmigt.
Explizite Erläuterungen
Eintritte
Jedes Mitglied, welches dem Sporting Club beitritt, akzeptiert automatisch die Statuten unseres Vereins.
Dies ist im Punkt 2.1 verankert: «Mitglied beim Sporting Club Schaffhausen kann jedermann werden, der die Statuten und das Leitbild des Vereins anerkennt.»
Austritte
Hier ist der Punkt 2.3 zu beachten: «Austrittsgesuche auf Ende Saison sind jeweils bis zum 31.12. des vorhergehenden Jahres dem Vorstand schriftlich einzureichen. Der Austritt wird rechtskräftig, wenn der Austretende die statutarischen Verpflichtungen der laufenden Saison erfüllt hat.»
Sollte also ein Austritt während der Saison zu Stande kommen, ist dies rein auf die Kulanz des Vorstands des Sporting Club zurückzuführen. Vorausgesetzt natürlich, dass das austretende Mitglied sämtlichen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Sollte ein Mitglied vor einem möglichen Übertritt seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen sein, behält sich der Verein vor, beim SFV einen Boykottantrag gemäss Vorschriften des Boykottreglements an das Zentralsekretariat stellen.